In den Kraftwerken wird elektrische Energie in technisch einwandfreier Qualität bereitgestellt und in die Leitungsnetze eingespeist. Das bedeutet in der Praxis:
Über die Leitungsnetze wird die elektrische Energie bis zu den Kundenanlagen verteilt. Darüber hinaus werden auch betrieblich notwendige Steuersignale der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) übertragen.
Je nach Leitungslänge und Stromverbrauch treten unterschiedliche Änderungen der Spannungshöhe auf, die physikalisch bedingt sind. Außerdem ist die elektrische Energie auf dem Weg zum Kunden zahlreichen Einflüssen ausgesetzt, die die Qualität zwangsläufig beeinträchtigen können.
Solche Einflüsse sind zum Beispiel:
Diese Einflüsse bewirken mitunter eine:
Um eine Beschädigung von Elektrogeräten durch Blitzeinwirkung zu vermeiden, empfiehlt es sich, den für neue Installationsanlagen vorgeschriebenen Einbau von Überspannungsableitern generell durchzuführen. Weiters wird empfohlen, die Geräte bei einem nahen Gewitter vom Netz zu trennen.
Bei Kurzschlüssen im Hochspannungsnetz müssen die betroffenen Leitungen in kürzester Zeit automatisch abgeschaltet werden, damit Schäden oder Netzzusammenbrüche vermieden werden.
Innerhalb dieser Zeit kann sich die Spannung im gesamten beteiligten Netz bis zur Spannungslosigkeit verringern. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt nur der unmittelbar betroffene Netzteil spannungslos. Eine besonders vorteilhafte technische Lösung ist in diesem Falle die „Automatische Wiedereinschaltung“ (AWE). Dabei wird die vom Kurzschluss betroffene Leitung nach etwa einer halben Sekunde wieder eingeschaltet. In den meisten Fällen ist dann der Kurzschluss beseitigt und die Versorgung kann weitergeführt werden. War die AWE nicht erfolgreich, gibt es weitere technische Möglichkeiten, um durch automatische oder händische Nachschaltung nach 1 bis 3 Minuten eine möglichst rasche Weiterversorgung der Kunden zu versuchen.
Die vorstehend angeführten Verhältnisse können von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nur entsprechend dem Stand der Technik beeinflusst werden. Trotzdem kann die Qualität der elektrischen Energie an den Übergabestellen entsprechend Europanorm EN 50160 unter normalen Betriebsbedingungen im Allgemeinen in folgenden Grenzen gehalten werden:
Aufgrund einer Vereinheitlichung in Europa ist die Nennspannung 230/400 V für Geräte und Netze ab 1996 in Österreich allgemein gültig (verbindliche ÖNORM E 1100 Teil 2, Ausgabe Juni 1990). Vorhandene Geräte mit der Kennzeichnung 220 V oder 380 V können problemlos weiter betrieben werden.
Der Betrieb von Informationsübertragungen eines Kunden über seine Elektroinstallation (z. B. mit Wechselsprechgeräten) erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. Die EVU haften daher nicht für allfällige Störungen. Informationsübertragungen zwischen Kunden über das Netz der EVU sind nicht zulässig.
Bei Ausfall einer der drei Spannungen im Drehstromsystem (durch Auslösen einer Sicherung im Netz oder in der Kundenanlage) kann es zu unzulässiger Erwärmung von Drehstrommotoren kommen.
Die EVU garantieren nicht für die Richtigkeit einer aus der Frequenz abgeleiteten Uhrzeit (Synchronuhren).
Diese von den EVU gebotene Qualität der elektrischen Energie genügt im Allgemeinen, um auch empfindliche Geräte, die den einschlägigen elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen, mit ausreichender Zuverlässigkeit betreiben zu können. Bei Geräten, die gegenüber Unregelmäßigkeiten der Spannung besonders empfindlich sind oder in Anwendungsbereichen eingesetzt werden, die eine erhöhte Zuverlässigkeit erfordern, sind Fehlfunktionen oder Schäden mitunter nur dann vermeidbar, wenn geeignete Vorkehrungen getroffen werden.
Als besonders empfindlich gelten z. B.
Computer, Mikroprozessorsteuerungen, Tonstudios, Lichtregler.
Reicht die gegebene Qualität der elektrischen Energie für die Betriebsanforderungen empfindlicher Geräte nicht aus, hat der Kunde selbst für Abhilfemaßnahmen zu sorgen. Den Kunden wird empfohlen, sich vor Anschaffung von besonders empfindlichen Geräten vom Gerätelieferanten über mögliche Schutzvorkehrungen beraten zu lassen.
Mit dem gesetzlich erforderlichen CE-Zeichen wird deklariert, dass das betreffende Gerät den entsprechenden EU-Richtlinien und ihrer nationalen Umsetzung entspricht. Mit dem ÖVE-Zeichen wird darüber hinaus bestätigt, dass das Gerät von einer autorisierten oder akkreditierten Prüfstelle geprüft worden ist.
Die von der Interessenvertretung Österreichs Energie herausgegebene Broschüre „Betrieb empfindlicher elektronischer Geräte und Anlagen an öffentlichen Stromversorgungsnetzen“ ist bei den EVU erhältlich. Dort stehen auch Fachleute für Beratungen zur Verfügung.
Um die Qualität der elektrischen Energie auch für die Zukunft zu erhalten, werden die Netze laufend ausgebaut und verbessert.